Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (2011/2012) sind Immobilieneigentümer verantwortlich für Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers an den Entnahmestellen (Wasserhahn, Dusche, etc.) in den Wohnungen. Dies gilt für vermietete Immobilen mit mehr als 3 Wohnungen oder einer Trinkwasserinstallation von mehr 400 Liter Volumen.
Im Rahmen dieser Verantwortung schreibt das Gesetz vor in regelmäßigen Intervallen das Wasser in den Immobilienobjekten auf mikrologische Parameter (z.B. Legionellen) und physikalisch chemische Parameter untersuchen zu lassen. Im privaten Wohnungsbereich sind diese Untersuchungsintervalle 3 Jahre und im öffentlichen Bereich 1 Jahr.
Die Trinkwasserverordnung bestimmt einen Grenzwert in Höhe von 100 KBE (Kolonienbildende Einheiten) /100 ml. Wenn dieser technische Maßnahmenwert überschritten wird müssen umgehend Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Information an Mieter, Eigentümer und Gesundheitsamt, eine Gefährdungsanalyse um die baulichen Nutzungsbedingten Risiken zu begutachten. In besonders starken Kontaminationen (> 10.000 KBE) müssen Duschverbote für Bewohner verhängt werden sowie eine Desinfektion der Trinkwasseranlage durchgeführt werden.
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Das Dienstleistungsangebot der DIWA-Analytik umfasst alle Punkte der rechtskonformen Umsetzung der Trinkwasserverordnung. Somit können Sie alle Einzelleistungen unseres Dienstleistungsspektrums, wie z.B. Objektbegehung/Begehungsbericht, Vermittlung der Probenahme durch ein akkreditiertes Labor sowie die Begleitung der Sofort- und Kontaminationsmaßnahmen beauftragen.
Für unsere Kunden bieten wir mit DIWA-Komfort ein All-Inklusiv-Angebot ohne aktive Mitwirkungspflicht. Dieses bietet Ihnen im Arbeitsalltag eine hohe Zeit- und Arbeitsersparnis sowie rechtliche Sicherheit.
Als hätten Sie eine eigene Abteilung für die Umsetzung der TrinkwV im Haus – ohne weitere Kosten!
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Qualifizierte Prozesse verhindern zuverlässig das Versäumen von gesetzlichen Fristen und Vorgaben und entlasten somit Sie und Ihr Unternehmen deutlich.
Außerhalb der DIWA-Analytik und DIWA-Komfort-Leistungen bieten wir Ihnen durch die DIWA Technik die Möglichkeit von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, wie z.B. thermische und chemische Reinigungen von Trinkwasserinstallationen, Angebote zur Sanierung sowie die Begleitung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen.
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Wir bieten alle im Badebetrieb nötigen chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen nach den normativen Vorgaben der DIN 19643. Neben diesen analytischen Labordienstleistungen bieten wir Ihnen die dazugehörigen gutachterlichen Leistungen.
Diese beinhalten:
Legionellen sind Stäbchenbakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen.
Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Legionellenprüfung, wenn nachfolgende Punkte auf Ihre Immobilie zutreffen:
Ein Verstoß gegen die Pflichten der Trinkwasserverordnung und gesetzliche Fristen gilt als Ordnungswidrigkeit. Ein Versäumnis kann zu hohen Bußgeldern bis zu 25.000 € führen. Sobald Menschen zu Schaden kommen, kommen Haftungsansprüche hinzu.
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