Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (2011/2023) sind Immobilieneigentümer verantwortlich für Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers an den Entnahmestellen (Wasserhahn, Dusche, etc.) in den Wohnungen.
Hierzu zählt z.B. eine Legionellenprüfung. Diese Prüfpflicht gilt für nachfolgende Wohnimmobilien:
Im Rahmen dieser Verantwortung schreibt das Gesetz vor, in regelmäßigen Intervallen das Wasser in den Immobilienobjekten auf mikrologische Parameter (z.B. Legionellen) und physikalisch chemische Parameter untersuchen zu lassen. Im privaten Wohnungsbereich sind diese Untersuchungsintervalle 3 Jahre und im öffentlichen Bereich 1 Jahr.
Die Trinkwasserverordnung bestimmt bei der Legionellenprüfung einen technischen Maßnahmewert in Höhe von 100 KBE (Koloniebildende Einheiten) /100 ml. Wenn dieser technische Maßnahmenwert erreicht wird, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Information an Mieter, Eigentümer und Gesundheitsamt, eine Gefährdungsanalyse um die baulichen nutzungsbedingten Risiken zu begutachten. Bei extrem hohen Kontaminationen (>10.000 KBE) müssen Nutzungseinschränkungen (Duschverbot) für Bewohner verhängt werden sowie eine Desinfektion der Trinkwasseranlage durchgeführt werden.
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Jetzt informieren ...Legionellen sind Stäbchenbakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen.
Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Legionellenprüfung, wenn nachfolgende Punkte auf Ihre Immobilie zutreffen:
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