Das DIWA Institut – Ihr Partner in allen Fragen zur Trinkwasserverordnung
Wir übernehmen Verantwortung

Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (2011/2023) sind Immobilieneigentümer verantwortlich für Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers an den Entnahmestellen (Wasserhahn, Dusche, etc.) in den Wohnungen. 

Hierzu zählt z.B. eine Legionellenprüfung. Diese Prüfpflicht gilt für nachfolgende Wohnimmobilien:

  • Nur in Liegenschaften mit drei oder mehr Wohneinheiten
  • Mindestens eine vermietete Wohneinheit
  • Duschmöglichkeit vorhanden
  • Zentrale Trinkwassererwärmung
  • Mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Inhalt zwischen Trinkwasserzähler und letzter Entnahmestelle
     

Im Rahmen dieser Verantwortung schreibt das Gesetz vor, in regelmäßigen Intervallen das Wasser in den Immobilienobjekten auf mikrologische Parameter (z.B. Legionellen) und physikalisch chemische Parameter untersuchen zu lassen. Im privaten Wohnungsbereich sind diese Untersuchungsintervalle 3 Jahre und im öffentlichen Bereich 1 Jahr.

Die Trinkwasserverordnung bestimmt bei der Legionellenprüfung einen technischen Maßnahmewert in Höhe von 100 KBE (Koloniebildende Einheiten) /100 ml. Wenn dieser technische Maßnahmenwert erreicht wird, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Information an Mieter, Eigentümer und Gesundheitsamt, eine Gefährdungsanalyse um die baulichen nutzungsbedingten Risiken zu begutachten. Bei extrem hohen Kontaminationen (>10.000 KBE) müssen Nutzungseinschränkungen (Duschverbot) für Bewohner verhängt werden sowie eine Desinfektion der Trinkwasseranlage durchgeführt werden.

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Perfekter Service: Ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten

Unser Dienstleistungsangebot umfasst alle Punkte der rechtskonformen Abwicklung der Trinkwasserverordnung. Somit können Sie alle Einzelleistungen (im Rahmen von DIWA Analytik) unseres Dienstleistungsspektrums, wie z.B. Objektbegehung/Begehungsbericht, Direktbeauftragung der Probenahme durch ein akkreditiertes Labor sowie die Begleitung der Sofort- und Dekontaminationsmaßnahmen beauftragen.

Für unsere Kunden bieten wir mit DIWA Komfort ein All-Inklusiv-Angebot ohne aktive Mitwirkungspflicht. Dieses bietet Ihnen im Arbeitsalltag eine hohe Zeit- und Arbeitsersparnis sowie rechtliche Sicherheit.

Als hätten Sie eine eigene Abteilung für die Abwicklung der TrinkwV im Haus – ohne weitere Kosten!

Wir kümmern uns in Ihrem Auftrag um die Umsetzung aller erforderlichen Einzelleistungen in Bezug auf die rechtskonforme Abwicklung der TrinkwV.

Qualifizierte Prozesse verhindern zuverlässig das Versäumen von gesetzlichen Fristen und Vorgaben und entlasten somit Sie und Ihr Unternehmen deutlich.

Außerhalb der DIWA Analytik und DIWA Komfort-Leistungen bieten wir Ihnen durch die DIWA Technik die Möglichkeit von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, wie z.B. thermische und chemische Reinigungen von Trinkwasserinstallationen, Angebote zur Sanierung sowie die Begleitung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen.

Die DIWA Kundenbetreuer

Kontaktieren Sie uns noch heute und informieren sich unverbindlich über unsere umfangreichen Leistungen.

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Die gesetzlich geforderte Trinkwasseruntersuchung umfasst neben den üblichen Legionellenproben auch folgende DIWA Wasserparameter:
  • Direktbeauftragung der Probenahme und labortechnischen Untersuchung durch ein von der DAKKS akkreditiertes Labor auf mikrobiologische und chemische/physikalische Parameter. Weitere Parameter auf Anfrage.
  • Schwimm- und Beckenwasser Untersuchungen
Wir bieten alle im Badebetrieb nötigen chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen nach den normativen Vorgaben der DIN 19643. Neben diesen analytischen Labordienstleistungen bieten wir Ihnen die dazugehörigen gutachterlichen Leistungen.
Im Rahmen der DIWA Dekontamination bieten wir unseren Kunden alle notwendigen Sofort- und Dekontaminationsmaßnahmen nach Vorgaben und Empfehlungen der TrinkwV 2001 / 2012 / UBA / DVGW an.
Diese beinhalten:
  • Risikoanalyse Ihrer Trinkwasseranlage
  • Hygieneabnahme nach VDI/DVGW 6023
  • Schriftliche Risikoabschätzung gemäß TrinkwV und VDI 6023
  • Alle nach Arbeitsblatt W557 zugelassenen Desinfektions- und Reinigungsmethoden: – Luft-/ Wasser-Impuls-Spülung – Thermische Reinigung – Chemische Reinigung
  • Bau- und Sanierungsbegleitung
Kurz erklärt
Was sind Legionellen?

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen.

Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.

Wer muss untersuchen?

Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Legionellenprüfung, wenn nachfolgende Punkte auf Ihre Immobilie zutreffen:

  • Mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten
  • Mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit ist vermietet
  • Duschen bzw. Duschköpfe sind vorhanden
  • Zentrale Trinkwassererwärmung
  • Volumen des Wasserspeichers > 400 Liter oder
  • Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Wasserspeicher & Entnahmestelle > 3 Liter
Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung
Ein Verstoß gegen die Pflichten der Trinkwasserverordnung und gesetzliche Fristen gilt als Ordnungswidrigkeit. Ein Versäumnis kann zu hohen Bußgeldern bis zu 25.000 € führen. Sobald Menschen zu Schaden kommen, kommen Haftungsansprüche hinzu.

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